Ratgeber · Straßenaufbruch & PAK
Teerhaltigen Asphalt erkennen und richtig entsorgen
Bis in die 1980er-Jahre wurden im Straßen- und Wegebau teer- bzw. pechhaltige Bindemittel eingesetzt — sie enthalten hohe Gehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Ob Ihr Aufbruchmaterial als gefährlicher Abfall gilt, lässt sich mit Auge und Nase nur vermuten: Entscheidend ist der PAK-Gehalt aus der Laboranalyse.
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Einzelfallberatung, Vor-Ort-Begutachtung oder rechtliche Prüfung.
01Teer, Pech, Bitumen — was ist der Unterschied?
Kurz gesagt: Teer und Pech stammen aus Steinkohle und sind stark PAK-haltig. Bitumen stammt aus Erdöl und ist PAK-arm — moderner Asphalt wird ausschließlich mit Bitumen gebunden.
Umgangssprachlich heißt fast jede schwarze Straßendecke „Teer“. Chemisch liegen Welten dazwischen: Teer entsteht bei der Verkokung von Steinkohle, das daraus gewonnene Pech diente früher als Bindemittel im Straßenbau. Beide enthalten PAK in Konzentrationen, die um Größenordnungen über denen von Bitumen liegen — dem heute verwendeten Bindemittel aus der Erdölverarbeitung. Mehrere PAK-Verbindungen, allen voran der Leitparameter Benzo[a]pyren, sind als krebserzeugend eingestuft.
Relevant wird das bei jedem Aufbruch älterer Befestigungen: Straßen, Hofeinfahrten, Wege und Parkplätze, die vor den 1980er-Jahren gebaut oder ausgebessert wurden, können pechhaltige Schichten enthalten — oft nicht in der Deckschicht, sondern in darunterliegenden Trag- und Ausgleichsschichten früherer Ausbauzustände.
02Woran erkenne ich teerhaltigen Asphalt?
Kurz gesagt: Verdachtsmomente sind stechend-teeriger Geruch, glänzend schwarze, spröde Bruchflächen und das Alter der Befestigung. Sicherheit gibt nur die PAK-Analyse.
Diese Anzeichen sprechen für pech- bzw. teerhaltiges Material:
- Geruch: Ein intensiver, stechend-teeriger Geruch (ähnlich alter Dachpappe) — besonders an frischen Bruchflächen, an warmen Tagen oder beim Fräsen. Kalte, verwitterte Flächen riechen dagegen oft gar nicht.
- Bruchbild: Pechgebundene Schichten wirken auf frischen Bruchflächen häufig glänzend schwarz und spröde-glasig, während Bitumen eher matt-braunschwarz erscheint. Das ist ein Indiz, kein Beweis.
- Baujahr und Schichtaufbau: Befestigungen aus der Zeit vor den 1980er-Jahren sind verdächtig — auch wenn die oberste Deckschicht später erneuert wurde. Der Verdacht steckt oft in den unteren Schichten.
- Lösemittel-/Marker-Test als Schnellindiz: Im Straßenbau werden Prüfsprays (Lackspray-Verfahren) eingesetzt: Auf pechhaltigen Schichten verfärbt sich der aufgesprühte weiße Lack, weil Lösemittel PAK-haltige Bestandteile anlösen; teils wird die Verfärbung unter UV-Licht abgelesen. Solche Tests beantworten nur „verdächtig: ja/nein“ — für die Entsorgung braucht es den Messwert in mg/kg.
Arbeitsschutz
Beim Brechen, Fräsen oder Trennen teerverdächtiger Schichten entsteht PAK-haltiger Staub; Hitze setzt zusätzlich Dämpfe frei. Arbeiten an pech- und teerhaltigen Materialien fallen unter die Anforderungen der TRGS 551: Staub vermeiden, Material feucht halten, nicht heiß bearbeiten — und den Umfang der Eigenleistung klein halten.
03Warum entscheidet der PAK-Gehalt über den Entsorgungsweg?
Kurz gesagt: Der PAK-Gehalt (EPA-16) trennt teerfreien von teerhaltigem Aufbruch — und damit den Abfallschlüssel 17 03 02 vom gefährlichen Abfall 17 03 01* mit Nachweispflichten.
Für die Deklaration wird der Gehalt der 16 EPA-PAK im Feststoff bestimmt. In vielen Bundesländern gilt Ausbauasphalt mit mehr als 25 mg/kg PAK (EPA-16) als pech-/teerhaltig; maßgeblich sind die jeweiligen Landesregelwerke und die Annahmebedingungen des Entsorgers. Für die grundsätzliche Einordnung von PAK-Gehalten in Baustoffen hat sich zudem die Bewertung nach TRGS 551/UBA etabliert:
| PAK-Gehalt (EPA-16) | Einordnung | Konsequenz für die Praxis |
|---|---|---|
| < 50 mg/kg | unbedenklich | In der Regel Recycling bzw. Verwertung möglich — Annahmebedingungen der Anlage beachten. |
| 50–1.000 mg/kg | mit Vorsicht zu bewerten | Entsorgungsweg mit der Annahmestelle klären; häufig getrennte Erfassung und weitere Parameter erforderlich. |
| > 1.000 mg/kg | erheblich belastet | Einstufung als gefährlicher Abfall wahrscheinlich; Nachweisverfahren und gesonderte Entsorgungswege. |
Verbindlich für Abfallschlüssel und Annahme sind die Regelwerke der Länder und die Annahmebedingungen der Entsorgungsanlage — der Bewertungsrahmen dient der Einordnung des Messwerts. Wie der PAK-Wert in die Gesamtdeklaration einfließt, zeigt die Übersicht LAGA-Z-Klassen und Deponieklassen.
04Wie wird teerhaltiger Asphalt entsorgt?
Kurz gesagt: Getrennt erfassen, als 17 03 01* deklarieren, über den Nachweisweg abgeben — pechhaltiger Straßenaufbruch wird heute überwiegend thermisch behandelt und darf nicht heiß wiedereingebaut werden.
- Getrennt halten: Teerverdächtiges Material niemals mit unbelastetem Aufbruch oder Bauschutt mischen — sonst wird das gesamte Haufwerk hochgestuft und die Entsorgung unnötig teuer.
- Kein Heißeinbau, keine Wiederverwendung: Pechhaltiges Granulat darf nicht in Heißmischgut zurückgeführt werden, weil dabei PAK-Dämpfe freigesetzt würden.
- Thermische Behandlung: Der etablierte Weg für pechhaltigen Straßenaufbruch ist die thermische Behandlung in Spezialanlagen, in der die organischen Schadstoffe zerstört werden; die mineralischen Bestandteile können danach wieder genutzt werden.
- Nachweispflichten: Als gefährlicher Abfall (17 03 01*) unterliegt das Material dem elektronischen Nachweisverfahren; Entsorger und Beförderer benötigen entsprechende Zulassungen.
05So prüfen Sie den PAK-Gehalt im Labor
Kurz gesagt: Ein faustgroßes Bruchstück oder Bohrkernmaterial genügt für die PAK-Bestimmung (EPA-16). Bei größeren Flächen sollten mehrere Stellen und alle Schichten beprobt werden.
Für die Analyse brauchen Sie kein Spezialgerät: Ein repräsentatives Bruchstück der fraglichen Schicht — bei mehrschichtigem Aufbau je Schicht eine Probe — wird verpackt und eingesandt. Das Labor bestimmt die 16 EPA-PAK und weist den Summenwert sowie Benzo[a]pyren einzeln aus. Beproben Sie bei größeren Flächen mehrere Stellen, denn Ausbesserungen können den Aufbau kleinräumig verändern. Die Auswertung erfolgt in DAkkS-akkreditierten Partnerlaboren (DIN EN ISO/IEC 17025).
Beachten Sie: Ein Laborergebnis bezieht sich ausschließlich auf die eingesandte Probe. Für die Deklaration ganzer Haufwerke gilt zusätzlich die Probenahme nach LAGA PN 2/98 — den Gesamtablauf beschreibt unsere Übersicht zur Bauschutt-Deklaration.
06Häufige Fragen zu teerhaltigem Asphalt
Riecht teerhaltiger Asphalt immer?
Nein. Alte, kalte Flächen sind oft geruchsneutral. Der typisch stechend-teerige Geruch tritt vor allem an frischen Bruchflächen, bei Sonnenwärme oder beim Fräsen und Aufbrechen auf. Fehlender Geruch ist deshalb kein Freibrief.
Reicht ein Spray-Schnelltest für die Entsorgung aus?
Nein. Marker-Sprays und Lösemitteltests liefern nur eine Ja/Nein-Orientierung auf der Baustelle. Annahmestellen verlangen für die Deklaration einen Laborbefund mit dem PAK-Gehalt in mg/kg (EPA-16).
Welche AVV-Nummer hat teerhaltiger Straßenaufbruch?
Kohlenteerhaltige Bitumengemische laufen unter AVV 17 03 01* und gelten als gefährlicher Abfall mit Nachweispflichten. Teerfreier Asphalt läuft unter AVV 17 03 02. Welche Nummer zutrifft, entscheidet der PAK-Gehalt aus der Analyse.
Darf ich teerverdächtigen Asphalt selbst zerkleinern oder flexen?
Möglichst nicht. Beim Brechen, Fräsen und Trennen entsteht PAK-haltiger Staub; heißes Bearbeiten setzt zusätzlich Dämpfe frei. Arbeiten an pech- und teerhaltigen Schichten fallen unter die Anforderungen der TRGS 551 — Staub vermeiden, Material feucht halten, Umfang der Eigenleistung klein halten.
Was sind die EPA-16-PAK?
Eine Liste von 16 polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, die die US-Umweltbehörde EPA als Leitsubstanzen definiert hat. Sie ist der Standard-Analysenumfang für PAK; als Leitparameter für die Bewertung dient Benzo[a]pyren.
Ist die Entsorgung von teerhaltigem Asphalt teurer?
In aller Regel deutlich teurer als bei teerfreiem Asphalt, weil das Material als gefährlicher Abfall mit Nachweisverfahren behandelt und häufig thermisch verwertet wird. Konkrete Konditionen nennt Ihnen der Entsorger — Grundlage ist immer der Analysenbefund.
Gibt es Teer auch im Haus — etwa unter Parkett oder im Estrich?
Ja. Alte Gussasphaltestriche und schwarze Parkett- und Fliesenkleber aus der Nachkriegszeit können ebenfalls PAK enthalten. Auch hier gilt: Der Laborwert entscheidet über Umgang und Entsorgung.
Kann ich teerhaltigen Asphalt einfach liegen lassen und überbauen?
Fest gebundener Asphalt im Bestand gibt im Alltag meist wenig frei. Sobald Sie ihn aber ausbauen, wird er zu Abfall — dann greifen Deklarationspflicht und Analysenpflicht. Ob Überbauen im Einzelfall zulässig ist, klären Sie mit Planer und zuständiger Behörde.
Transparenz & Grenzen dieses Ratgebers
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Einzelfallberatung, Vor-Ort-Begutachtung oder rechtliche Prüfung. Ein Laborergebnis bezieht sich ausschließlich auf die eingesandte Probe. Verbindlich für Einstufung und Entsorgung sind die einschlägigen Regelwerke, der Vollzug Ihres Bundeslandes und die Annahmebedingungen der Entsorgungsanlage.